Eine Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Ansprüche Dritter ab, die der Versicherte diesen oder an deren Eigentum verursacht hat. Solche Ansprüche können existenzbedrohend sein, wenn z.B. Personen verletzt oder Gebäude beschädigt wurden können diese leicht in die Hunderttausende gehen.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung zwingend notwendig, im privaten Bereich ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar, denn schnell ist etwas zu Bruch gegangen, wie z.B. eine Scheibe, die „Opfer“ von den Fussballkünsten Ihres Juniors wurde.
Der Versicherer übernimmt nicht nur Ihre Kosten, sondern er prüft auch, ob die Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind und wehrt diese ggf. auf seine Kosten ab. So sollten Sie grundsätzlich ein Schuldanerkenntnis vermeiden und erst einmal unverzüglich Ihren Versicherer informieren.
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