Häufige Fragen rund um den Strom- und Gasanbieter-Wechsel
- Wie kann ich meinen Strom- oder Gasanbieter wechseln?
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Anbieter mit dem Vergleichsrechner online zu wechseln. Ihre Daten werden an den neuen Versorger übermittelt. Dieser kümmert sich dann selbstständig darum, dass der Vertrag bei ihrem alten Anbieter gekündigt wird. Die Belieferung mit Strom oder Gas erfolgt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass dazu Umstellungen im Haus nötig wären.
- Kostet der Anbieterwechsel etwas?
Der Tarifvergleich und der anschließende Anbieterwechsel über die Vergleichsrechner auf unseren Seiten sind kostenlos. Auch Energieversorger dürfen per Gesetz keine Wechselgebühren erheben.
- Muss man den alten Versorger selbst kündigen?
Es gibt oft die Option, die Kündigung dem neuen Gasanbieter zu überlassen. Dazu muss man bei der Anmeldung die alte Kundennummer angeben. Ist die Frist knapp bemessen oder möchten Sie aufgrund einer Preiserhöhung kündigen, ist es empfehlenswert, selber zu kündigen.
- Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Vom Wechselauftrag bis zur endgültigen Umstellung vergehen in der Regel vier bis zehn Wochen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Umzug in eine neue Wohnung, kann der Wechsel auch schneller gehen, bzw. sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Länger dauern kann es hingegen, wenn der aktuelle Stromvertrag bzw. Gasvertrag noch läuft und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Dann beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten. Wichtig: Während der Umstellung läuft der Strom durchgehend weiter.
- Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Bei einer Preiserhöhung, einer Preissenkung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auch wenn Sie selbst kündigen, ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.
- Kann es während der Umstellung zu einer Unterbrechung der Belieferung kommen?
Nein. Da dasselbe Leitungsnetz verwendet wird und sich lediglich der Anbieter ändert, finden keinerlei technische Änderungen statt.
- Sind die neuen Anbieter „sicher“?
Die aufgelisteten Anbieter erfüllen gewisse Richtlinien zum Verbraucherschutz. Auch wird die Empfehlungsquote angezeigt, was ein Hinweis darauf ist, ob die Kunden mit dem entsprechenden Anbieter zufrieden sind. Dennoch ist es schon vorgekommen, dass ein Anbieter nicht mehr liefern konnte. In diesem Fall springt sofort der Grundversorger ein, die Belieferung ist also in jedem Fall gewährleistet.
- Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
Wenn der Kunde den Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, muss dieser dem alten Versorger den aktuellen Zählerstand mitteilen. Wurden mehr Abschläge bezahlt, als tatsächlich an Energie verbraucht wurde, muss der Versorger dem Kunden die Differenz zurück überweisen. Generell empfiehlt sich jedoch, die Abschläge möglichst genau auf den Verbrauch abzustimmen und ggf. während der Laufzeit anzupassen.
- An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet, jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Kunden, die nicht wissen wer ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.